Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen der durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen: Eheleute, Eltern, Kinder.
Ca. jede 3. Ehe endet heute nicht mit dem Tod des Ehegatten, sondern vor dem Familiengericht. Die Trennung und Scheidung von einem Partner ist neben dem emotionalen Konfliktpotential mit mannigfaltigen rechtlichen Fragestellungen verbunden:
Die wichtigste Frage für den – in der Regel wegen der Kinderbetreuung - nicht verdienenden Ehegatten ist die, wie der weitere Lebensunterhalt nach der Trennung sichergestellt werden kann, als auch für den verdienenden Ehegatten, wie die sich die weitere finanzielle Planung gestaltet. Der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder als auch für den Ehegatten während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) als auch nach Rechtskraft der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) als auch deren Abwehr ist von existenzieller Bedeutung.
Bei der Ehescheidung sind auch die erworbenen Anwartschaften aus Alten- und Erwerbsunfähigkeitsrenten auszugleichen (Versorgungsausgleich).
Hier verhält es sich so, dass derjenige, der mehr an Rentenanwartschaften während der Ehe erworben hat, die Hälfte der erworbenen Anwartschaften an den Ehegatten abzugeben hat. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durch das Familiengericht durchgeführt, kann aber auch in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden.
In einigen Fällen können Probleme im Scheidungsfall auch vorsorgend durch den Abschluss eines Ehevertrags oder auch bei bevorstehender Trennung durch den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Ehegatten einvernehmlich geregelt werden. Wir beraten und entwerfen auch entsprechende Verträge in Zusammenarbeit und Abstimmung mit einem Notar.
Für den Fall, das ein Partner nach der Trennung den anderen Ehegatten / Lebensgefährten nachstellt, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit des anderen verletzt oder damit droht, mit Fernkommunikationsmitteln gegen den Willen des anderen Verbindung aufnimmt, oder widerrechtlich in die Wohnung eindringt, können Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz geltend gemacht werden. Hier kann ein Näherungsverbot, das Unterlassen der Belästigungen oder eine Zuweisung der Wohnung erreicht werden.
Wir beraten außerdem in allen Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die ständig wachsende Anzahl internationaler Ehen - allein in Deutschland findet jede 8. Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer statt - führt dazu, dass vermehrt Fragen auftreten, welche die Anwendbarkeit ausländischen Rechts betreffen. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten mit ausländischen Beteiligten besteht in der Regel erhöhter Aufklärungsbedarf, so dass von Anfang an auf eine fachspezifische anwaltliche Begleitung nicht verzichtet werden sollte.
In dem Dezernat Familienrecht berät und betreut Sie in der Kanzlei Mende & Mende Fachanwältin für Familienrecht Frau Martina Mende gerne über die näheren Einzelheiten und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise für Ihren Fall ab.
Das Familienrecht befasst sich auch mit den Problemen, die nach Trennung mit dem Umgangsrecht oder auch dem gemeinsamen Sorgerecht auftreten. Dazu gehören auch Auseinandersetzungen bei Immobilienbeteiligung als auch gemeinsamen Schulden, sowie die Aufteilung des Vermögens (Zugewinnausgleich) der Ehegatten.
Das Familienrecht umfasst sämtliche Themen rund um die Ehe sowie die Familie.
Für die meisten Menschen, die nach einem Anwalt für Familienrecht in Hagen suchen, stehen folgende Aspekte im Fokus:
- Scheidung
- Unterhalt
- Eheverträge
- Sorgerecht
Mit unserer familienrechtlichen Expertise widmen wir uns gezielt Ihrem Anliegen und beraten Sie umfassend. Im Familienrecht ist anwaltliche Vertretung sehr wichtig, da die getroffenen Vereinbarungen in der Regel langfristig Bestand haben. Zudem geht es nicht selten um hohe finanzielle Werte.