

Kompetenz & Persönlich
Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Das Verkehrsrecht
ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Radfahrer, Autofahrer u.ä.) mit ihm auf mehreren „Wegen“ konfrontiert.

So umfassend und komplex ist auch die Tätigkeit der Verkehrsrechtlers, sie umfasst folgende Rechtsbereiche:
- Verkehrszivilrecht und Verkehrsversicherungsrecht
mit seinen elementaren Teilbereichen des Verkehrsunfallrechtes und der Schadensregulierung, die die Fragen der Haftung für Schäden, insbesondere der kompletten Abwicklung und der Regulierung von Unfallschäden behandelt und die des Verkehrsvertragsrechts, die die Vorschriften und die Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen (Rückabwicklung von Kaufverträgen, Minderung des Kaufpreises, Arglistige Täuschung, Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsfragen, Verschweigen von Vorschäden u.ä.) regelt. - Das Verkehrsversicherungsrecht
befasst sich mit den Fragen zur Kraftfahrzeugversicherung/ Kaskoversicherung und zur Haftpflichtversicherung.
- Verkehrsstrafrecht
Dazu zählen schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und des Strafgesetzbuches wie z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Betäubungsmitteleinflusses oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Verkehrsunfallflucht“) oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und die Gefährdung des Straßenverkehrs gehören genauso dazu wie Fahrlässige Körperverletzungen und Tötungen im Straßenverkehr und Fahren ohne Versicherungsschutz und Versicherungsmissbrauch. - Bußgeldrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsbußgeldrecht regelt im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung/Bestrafung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Zu den wesentlichsten Bußgeldtatbeständen und den auftretenden Fragen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandverstöße, drohendes Fahrverbot, Rotlichtverstöße, Alkohol- und Drogenfahrten, Probezeit- und Nachschulungsmaßnahmen, Rotlichtverstöße, Punktebewertung und Punktereduzierungsmöglichkeiten, Telefonieren am Steuer u.v.m. - Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
Dieser Bereich beschäftigt sich z.B. mit der Erteilung, Verlust und Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem Wiedererteilungsverfahren der Fahrerlaubnis, Fahrverboten, Fragen der Fahreignung und zur Probezeit und zur Zulassung von Kraftfahrzeugen.
In dem Dezernat Verkehrsrecht berät und betreut Sie in der Kanzlei Mende & Mende
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Herr Karsten Mende
gerne über die näheren Einzelheiten und stimmt mit Ihnen die weitere Vorgehensweise für Ihren Fall ab, insbesondere kümmert er sich umgehend und umfassend für Sie um die Details der Schadensregulierung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall.
Wir helfen Ihnen gerne. Vertrauen Sie uns!
Gerne setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Bitte füllen Sie hierzu alle Felder des nachstehenden Formulars aus. Sie erreichen uns außerdem telefonisch zu unseren Bürozeiten unter 02331 - 91 39 31 sowie via E-Mail unter rae@kanzlei-mende.de. Wir freuen uns auf Sie.
Mende & Mende
Rechtsanwaltskanzlei Martina Mende
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