Kompetenz & Vertrauen
Kompetenz schafft Vertrauen
Die Kanzlei wurde zunächst im Jahre 2000 als Rechtsanwaltskanzlei Mende & Meyer GbR gegründet und besteht seitdem mit dem Kanzleisitz in Hagen-Wehringhausen. Im Jahr 2006 erfolgte ein Gesellschafterwechsel; Frau Rechtsanwältin Miriam Meyer schied aus und Frau Rechtsanwältin Martina Mende trat in die Kanzlei ein. Seit 2021 ist die Kanzlei als Mende & Mende Rechts- und Fachanwaltskanzlei Martina Mende eingetragen.
In der Kanzlei sind derzeit zwei Rechtsanwälte, Rechtsanwältin Martina Mende, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt* Karsten Mende, der zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, tätig.
Wir verstehen uns selbst als Dienstleister für unsere Mandantschaft. Objektive fachliche Rechtsberatung, Kreativität in der Problemlösung und Transparenz sind für uns selbstverständlich. Daher bearbeiten wir unsere Mandate stets persönlich, was sich insbesondere in der persönlichen Ansprechbarkeit der jeweiligen Sachbearbeiter für die Mandantschaft zeigt.
Ein persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten hat für uns daher erste Priorität. Denn nur ein Vertrauensverhältnis erlaubt es uns, die Bedürfnisse unserer Mandanten genau zu erkennen und uns erfolgreich für sie einzusetzen. So können wir pragmatische individuelle Lösungen für Ihre Probleme finden, zunächst möglichst außergerichtlich und dann erforderlichenfalls auch zielgerichtet konsequent gerichtlich.
Martina Mende
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ich berate und vertrete Sie in verschiedenen Rechtsgebieten. Meine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen
- Familienrecht,
- Gewaltschutzverfahren,
- Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht sowie
- Umgangs- und Sorgerecht.
Gerne vertrete ich Sie auch in anderen Rechtsgebieten. Meine zuständigen Dezernate bzw. Schwerpunkte in der Kanzlei sind
- Sozialrecht,
- Miet- und Pachtrecht sowie
- Strafrecht (Strafverteidigungen).
Karsten Mende
Rechtsanwalt* und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich berate und vertrete Sie in verschiedenen Rechtsgebieten. Meine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen
- Verkehrs- und Versicherungsrecht,
- Verkehrsunfallrecht,
- Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie
- Verkehrsverwaltungsrechts (Fahrerlaubnisrecht).
Gerne vertrete ich Sie auch in anderen Rechtsgebieten. Meine zuständigen Dezernate bzw. Schwerpunkte in der Kanzlei sind
- Arbeitsrecht inklusive des Arbeitskündigungsschutzrecht,
- Miet-und Pachtrecht und
- Erbrecht.
*im Anstellungsverhältnis