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Die fünf größten Irrtümer im Erbrecht
Die fünf größten Irrtümer im Erbrecht

Die fünf größten Irrtümer im Erbrecht

Ganz gleich, ob es um das Formulieren des eigenen Testaments oder um die Annahme eines Erbes geliebter Menschen geht, das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, mit dem viele Menschen sich nur im Bedarfsfall beschäftigen. Dann kommt es auf eine kompetente Beratung an, die Fragen eingehend und einfühlsam klärt und bei der Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen hilft.

Durch richtiges Handeln können Fehler vermieden und die Entstehung langfristiger Probleme verhindert werden. Hier finden sich die fünf größten Irrtümer in Bezug auf das Erbrecht und Ratschläge, wie diese vermieden werden können.
Irrtümer im Erbrecht

Irrtümer im Erbrecht

Wenn ein Erbe mit erheblichen Schulden belastet ist, kann es finanziell sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Auch aus emotionalen Gründen kann dies ge wünscht sein. In diesem Fall fällt es der nächsten Person in der Erbfolge zu. Das Annehmen eines Erbes ist, entgegen landläufiger Meinung, ein automatischer Prozess, dem aktiv widersprochen werden muss. Dafür besteht eine Frist von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erbes.


Viele verheiratete Menschen wünschen sich, dass nach ihrem Tod der Ehepartner alles erbt. Dies muss in einem Testament festgelegt werden, denn nach der gesetzlichen Erbfolge stehen auch Kindern und Enkeln Erbanteile zu. Im häufig verwendeten „Berliner Testament“ findet sich eine standardisierte Formulierung, die erst dem überlebenden Ehepartner das Erbe zuschlägt. Erst nach dem Todesfall beider Elternteile erben die Kinder.


Viele Menschen sehen den Letzten Willen nur als Mittel zur Verteilung des weltlichen Besitzes. Dabei vergessen sie, dass ein Erbe auch ein Rechtsnachfolger ist, der sich etwa um die Abwicklung von Verträgen, Versicherungen oder anderen Verbindlichkeiten kümmert. Ein Letzter Wille sollte stets einen Erben oder eine Erbengemeinschaft benennen, um Streitigkeiten zu vermeiden.


Bei der Vererbung eines größeren Vermögens sollte an die Freibeträge gedacht werden. Während direkte Verwandte wie Ehepartner oder Kinder großzügig bemessene Freibeträge ausnützen können, müssen Neffen bereits ab 20.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Das kann zu einer erheblichen Erbschaftssteuer führen.


Entgegen landläufiger Meinung können Kinder nicht enterbt werden. Selbst nach einer Entfremdung oder einem dauerhaften Bruch gibt der Gesetzgeber Pflichtbeträge vor, die der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils entsprechen. Sie können eingeklagt werden.

Anwalt für Erbrecht in Hagen

Kanzlei Mende & Mende – Anwalt für Erbrecht in Hagen

Wenn es um die kompetente, schnelle und gründliche Beratung in allen Bereichen des Erbrechts geht, bietet die Anwaltskanzlei Mende & Mende eine kompetente Beratung mit viel Erfahrung zu allen Aspekten dieses Rechtsgebiets. Auch für andere Fragestellungen findet sich hier der passende Anwalt in Hagen. Auch als Anwalt für Arbeitsrecht in Hagen tun sich die Mitarbeiter der Kanzlei hervor.

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